Offener Brief an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Köln und die leitende Regierungsdirektorin Angela Wotzlaw
Justizvollzugsanstalt Köln
Rochusstr. 350
50827 Köln
Betreff: Situation von Frau Alexia Metge
Berlin, 20.01.2021
Guten Tag Angela Wotzlaw,
Sehr geehrte Alle,
seit einer Weile stehen wir in Kontakt mit Frau Alexia Metge, und wurden so auf ihre Situation in der JVA Koln-Ossendorf aufmerksam. Unter Paragraph § 2 des Strafvollzugsgesetzes sind die Grundsätze der Vollzugsgestaltung festgelegt. Hier heißt es eindeutig, dass die Würde und Personlichkeit der Gefangenen zu achten sei. Zu der Würde des Menschen gehört jedoch auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Des Weiteren soll das Leben in Haft dem Leben in Freiheit angeglichen werden. Durch das Verweigern der Behandlungen und Hilfsmittel, wird jedoch die psychische Gesundheit von Frau Metge gezielt verschlechtert, was dem Resozialisierungsgedanken massiv widerspricht. In keinster Weise findet so eine Vorbereitung auf das Leben in Freiheit statt. Der offene Vollzug wird als Regelvollzug empfohlen. Insbesondere fur trans* Menschen im Transitionsprozess gilt hier, dass aufgrund der Einschränkungen der Informations- und Handlungsmöglichkeiten im geschlossenen Vollzug, der offene Vollzug priorisiert werden sollte. Dieser ermöglicht der betroffenen Person z.B. das selbständige Aufsuchen von entsprechenden Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, aber auch von Ärzt_innen mit der notwendigen Expertise. Diese Schritte haben während eines Transitionsprozesses eine enorm wichtige Stellung. Durch das sogenannte Transsexuellengesetz ist in Deutschland gesetzlich geregelt, wie Vornamen und Personenstandsänderungen ermöglicht werden. Fur den medizinischen Teil einer Geschlechtsangleichung wurden Leitlinien formuliert welche öffentlich einsehbar sind (S3 Leitlinie “Geschlechtinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung und Behandlung” der AWMF, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, vom Oktober 2018) und auf deren Grundlage auch die sogenannte Begutachtungsanleitung fur geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualitat des medizinischen Dienstes der Krankenkassen uberarbeitet wurde. Die medizinische Versorgung im Vollzug soll der Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen angeglichen sein und sich daher auch an den S3 Richtlinien orientieren. Uns wurde jedoch berichtet, dass es Frau Metge erschwert wird, geschlechtsangleichende Maßnahmen fortzuführen und selbstbestimmt ihre Geschlechtsidentitat zu leben, seit sie inhaftiert ist. Wir möchten betonen, dass es sich bei den von Frau Metge eingeforderten Haar-Extensions und auch dem Beantragen und Tragen von Perücken, keineswegs um eine „kosmetische“ Behandlung handelt, sondern dies extrem wichtige Hilfsmittel sind, um in ihrer Geschlechtsrolle zu leben. Ihren angestrebten geschlechtsangleichenden Operationen und auch der Entfernung von Behaarung durch Laserbehandlungen kommen dieselbe Bedeutung zu. Es gibt zahlreiche Untersuchungen zu den negativen psychischen Auswirkungen, wenn es trans* Menschen nicht ermöglicht wird, selbstbestimmt in ihrem Geschlecht leben zu konnen. Dies kann zu massiven psychischen Problemen, bis hin zum Suizid, fuhren. Die Verweigerung der Hilfsmittel, Behandlungen und der Operationen führen zu einer sozialen Isolation, welche durch die für Alle sehr belastende und zusatzlich isolierend wirkende Situation in Covid19 Zeiten noch verstärkt wird. Wir unterstützen mit diesem offenen Brief Frau Metge und die von ihr gestellten Forderungen an die JVA Köln. Wir erwarten eine offentliche Stellungnahme, in der der Umgang mit Frau Metge erklärt und in der begründet wird, warum ihr Operationen und Hilfsmittel verwehrt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
trans* Ratgeber Kollektiv Berlin
LesMigras e.V.
Casa Kua Berlin
TransInterQueer e.V.